Die Voraussetzungen

Möchten Sie einen Antrag auf eine Entschädigung stellen? Dann ist es gut zu wissen, dass dafür einige Voraussetzungen gelten.

  • Der Täter hat vorsätzlich (absichtlich) Gewalt gegen Sie angewandt, oder der Täter hat Gewalt angedroht. Es handelte sich also um keinen Unfall. Oder der Täter hatte sexuellen Kontakt mit Ihnen, obwohl Sie es nicht wollten.

  • Das Verbrechen hat bei Ihnen schwere körperliche oder psychische Probleme verursacht. Dies wird als eine „Verletzung“ bezeichnet. Sie mussten beispielsweise operiert werden oder waren bei einem Facharzt oder Psychologen in Behandlung. Es dauert also sehr lange, ehe es Ihnen wieder besser geht. Oder Sie werden gar nicht mehr gesund.

  • Das Gewalt- oder Sexualdelikt ist in den Niederlanden verübt worden. Oder in einem niederländischen Flugzeug oder auf einem niederländischen Schiff. Sind Sie nicht in den Niederlanden wohnhaft, jedoch in den Niederlanden Opfer eines Gewalt- oder Sexualdelikts geworden? Auch dann können Sie eine Entschädigung beantragen.

  • Wir untersuchen Ihre eigene Rolle bei dem Verbrechen. Haben Sie zum Beispiel zuerst Gewalt angewendet oder haben Sie die andere Person provoziert? Oder haben Sie sich an einer kriminellen Aktivität wie dem Drogenhandel beteiligt? Dann erhalten Sie möglicherweise kein Geld oder einen geringeren Betrag.

  • Haben Sie vom Täter oder einer Versicherungsgesellschaft einen Schadenersatz erhalten? In diesem Fall wird dieser Betrag von unserer Entschädigung abgezogen.

  • Ihr Antrag muss innerhalb von zehn Jahren nach dem Gewalt- oder Sexualdelikt bei uns eingegangen sein. Beantragen Sie die Entschädigung später? Dies ist nur möglich, wenn Sie einen guten Grund dafür haben. Waren Sie zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt? In diesem Fall beginnt die 10-Jahres-Frist an Ihrem 18. Geburtstag.

Was ist ein Gewaltdelikt?

Bei einem Gewaltdelikt hat jemand vorsätzlich (d. h. absichtlich) Gewalt angewendet oder angedroht. Die Absicht war, das Opfer zu verletzen oder zu schädigen. Beispiele für Gewaltdelikte sind:

  • Körperverletzung
  • Androhung von Gewalt (mit oder ohne Waffe)
  • Raub
  • Brandstiftung oder Explosion mit unmittelbarer Gefahr für das Opfer
  • Häusliche Gewalt
  • Stalking
  • Menschenhandel

Was ist ein Sexualdelikt?

Seit dem 1. Juli 2024 gibt es in den Niederlanden das Gesetz über Sexualdelikte (Wet seksuele misdrijven). Nach diesem Gesetz ist es strafbar, sexuellen Kontakt mit einer Person zu haben, die dies nicht möchte.

Wusste eine Person, dass die andere Person keinen sexuellen Kontakt wollte? Oder hätte die Person wissen müssen oder können, dass die andere Person keinen sexuellen Kontakt wünscht? In diesem Fall ist von einem Sexualdelikt die Rede.