Hinterbliebener
Ist eine Person aus Ihrer Familie oder Verwandtschaft aufgrund eines Gewaltdelikts oder aufgrund eines sehr fahrlässigen Verhaltens (fahrlässige Tötung) einer anderen Person gestorben? Auch dann können Sie bei uns eine Entschädigung beantragen.

Sie sind ein Hinterbliebener, wenn Sie z. B. der Ehegatte, der (eingetragene) Lebenspartner, ein Elternteil, ein Kind oder ein (Halb-)Bruder oder eine (Halb-)Schwester der verstorbenen Person sind.

Angehöriger
Ist jemand aus Ihrer Familie oder Ihrer Verwandtschaft Opfer eines Gewalt- oder Sexualdelikts geworden? Und hat diese Person dadurch körperliche oder psychische Probleme, die möglicherweise niemals vorübergehen werden? In diesem Fall können Sie bei uns eine Entschädigung beantragen.

Sie sind ein Angehöriger, wenn Sie z. B. der Ehegatte, der (eingetragene) Lebenspartner, ein Elternteil, ein Kind oder ein (Halb-)Bruder oder eine (Halb-)Schwester des Opfers sind.

Zeuge
Waren Sie Zeuge eines Gewalt- oder Sexualdelikts oder haben Sie die Folgen eines solchen Verbrechens gesehen? Und hat dies bei Ihnen zu ernsthaften psychischen Problemen geführt? In diesem Fall können Sie bei uns eine Entschädigung beantragen.